Beitragsordnung

1. Beim Eintritt in den Lohnsteuerhilfeverein Bad Tennstedt e.V. ist eine einmalige Aufnahmegebühr von 20€ zu entrichten.

2. Der Grund- /Jahresbeitrag beträgt 120 €.

3. Staffelung nach der Summe folgender Einkünfte: 

Bruttolohn + Bruttoeinnahmen aus Vermietung und Verpachtung + Lohnersatzleistungen + Bruttoeinnahmen aus Kapitalvermögen

4. Mehrjahresbeitrage sind zulässig.

Einkommen in EUR

Beitrag in EUR



ab


20.000 

130 €

25.000 €

140 €

30.000 €

160 €

35.000 €

170 €

45.000 €

180 €

55.000 €

190 €

65.000 €

200 €

75.000 €

220 €

80.000 €

240 €

90.000 €

260 €

100.000 €

280 €

110.000 €

300 €

120.000 €

320 €

130.000 €

340 €

140.000 €

360 €

150.000 €

380 €

170.000 €

400 €

190.000 €

450 €

Bestimmte Faktoren, wie Eigentum oder Vermietung und Verpachtung können den Mitgliedsbeitrag erhöhen. Der Beitrag erhöht sich:

  • um eine Stufe bei Eigentum von Grund und Boden, Gebäuden oder Gebäudeanteilen
  • um eine Stufe bei Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung unbebauter Grundstücke
  • um drei weitere Stufen bei Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung bebauter Grundstücke

Diese Beitragsordnung tritt am 17.09.2024 in Kraft. 

Sie wurde auf der Mitgliederversammlung am 16.09.2024 beschlossen.