Der Jährliche Mitgliedsbeitrag und die Aufnahmegebür
Die Mitglieder der Lohnsteuerhilfevereine haben neben der einmaligen Aufnahmegebühr lediglich einen jährlichen Mitgliedsbeitrag zu zahlen. Nach dem Gesetz ist dieser Beitrag unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme der Beratungsleistung zu entrichten, er ist ein pauschaliertes Leistungsentgelt.
Der durchschnittliche Mitgliedsbeitrag in Lohnsteuerhilfevereinen beträgt ca. 140,00 EUR. Die Vereine sind in ihrer Beitragsgestaltung autonom. Die meisten Vereine haben einen sozial gestaffelten Jahresbeitrag, der bei uns zwischen 120,00 EUR und 450,00 EUR liegt. Die Mitgliedsbeiträge sind als Steuerberatungskosten steuerlich abzugsfähig. Mit der Bezahlung des Beitrags haben die Mitglieder einen ganzjährigen Anspruch auf alle Leistungen des Vereins.
Neben dem Mitgliedsbeitrag - mit Ausnahme einer einmaligen Aufnahmegebühr - müssen für die verschiedenen Leistungen des Vereins keine zusätzlichen Gebühren bezahlt werden.
Der Austritt aus einem Lohnsteuerhilfeverein ist jeweils zum Ende des Kalenderjahres unter Einhaltung der dreimonatigen Kündigungsfrist möglich.